Teilnehmerhaftpflichtversicherung / Motorsporthaftpflichtversicherung
Ab sofort müssen Halter, Eigentümer und Fahrer von (Renn-)fahrzeugen, die bei Motorsportveranstaltungen eingesetzt werden, eine Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauer und
anderen Umstehenden, vorhalten.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften*
Vom 11. April 2024
Die Versicherungssumme muss den Anforderungen gemäß § 5 d des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechen und gilt für Schäden, die durch den Gebrauch des Rennfahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten wie Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen entstehen.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme gemäß § 5 d des Pflichtversicherungsgesetzes beträgt je Schadensfall
1. für Personenschäden 7.500.000 Euro,
2. für Sachschäden 1.300.000 Euro,
3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden 50.000 Euro.
Sie möchten mit Ihrem eigenen oder einem gemieteten Fahrzeug an einem oder mehreren Trackdays oder den Touristenfahrten teilnehmen aber benötigen eine Haftpflichtversicherung ?
Sie möchten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug an einem Trackday oder den Touristenfahrten teilnehmen aber benötigen den
Nachweis einer Haftpflichtversicherung ?
Wir bieten Ihnen eine s.g. Teilnehmerhaftpflichtversicherung oder Trackday-Haftpflicht an, die Sie während aller Trackdays und den Touristenfahrten eines Jahres versichert.
Prämienberechnungsgrundlage / Versicherungsart
Automobil/Kart
600,00 € zzgl. der jeweiligen Landessteuer
Motorrad
500,00 € zzgl. der jeweiligen Landessteuer
Motorsporthaftpflicht / Trackdayhaftpflicht Versicherungssummen:
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres
beträgt jeweils das Zweifache der unten genannten Versicherungssummen:
Deckungssummen
EUR 7.500.000,– Personenschäden
EUR 1.300.000,– Sachschäden
EUR 400.000,– Sachschäden an Teilnehmern untereinander
EUR 50.000,– Vermögensschäden
Mitversichert sind bei der Trackdayhaftpflicht auch die Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und –eigentümer untereinander.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters zu befriedigen.
Der Versicherungsschutz bei der Trackday-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person (Fahrer) und muss daher pro Fahrer abgeschlossen werden ( nicht pro Fahrzeug ).
Dadurch kann man aber pro Jahr beliebig viele Fahrzeuge fahren.
Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas / BRD. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen, KFZ Haftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.
Zum Abschluss der Motorsport Unfallversicherung / Motocrossunfallversicherung füllen Sie bitte einfach den Antrag Motorsport-Unfallversicherung aus uns senden und diesen per E-Mail an: groenen@raceinc.de.
Die Teilnehmerhaftpflichtversicherung / Trackdayhaftpflicht können Sie selbstverständlich auch zusätzlich
zu unserer Trackdayversicherung abschließen.
Teilnehmerhaftpflicht-
versicherung / Motorsporthaftpflicht-
versicherung
Ab sofort müssen Halter, Eigentümer und Fahrer von (Renn-)fahrzeugen, die bei Motorsportveranstaltungen eingesetzt werden, eine Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauer und
anderen Umstehenden, vorhalten.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften*
Vom 11. April 2024
Die Versicherungssumme muss den Anforderungen gemäß § 5 d des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechen und gilt für Schäden, die durch den Gebrauch des Rennfahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten wie Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen entstehen.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme gemäß § 5 d des Pflichtversicherungsgesetzes beträgt je Schadensfall
1. für Personenschäden 7.500.000 Euro,
2. für Sachschäden 1.300.000 Euro,
3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden 50.000 Euro.
Sie möchten mit Ihrem eigenen oder einem gemieteten Fahrzeug an einem oder mehreren Trackdays oder den Touristenfahrten teilnehmen aber benötigen eine Haftpflicht-
versicherung ?
Sie möchten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug an einem Trackday oder den Touristenfahrten teilnehmen aber benötigen den
Nachweis einer Haftpflicht-
versicherung ?
Wir bieten Ihnen eine s.g. Teilnehmerhaftpflichtversicherung oder Trackday-Haftpflicht an, die Sie während aller Trackdays und den Touristenfahrten eines Jahres versichert.
Prämienberechnungsgrundlage / Versicherungsart
Automobil/Kart
600,00 € zzgl. der jeweiligen Landessteuer
Motorrad
500,00 € zzgl. der jeweiligen Landessteuer
Motorsporthaftpflicht / Trackdayhaftpflicht Versicherungssummen:
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres
beträgt jeweils das Zweifache der unten genannten Versicherungssummen:
Deckungssummen
EUR 7.500.000,– Personenschäden
EUR 1.300.000,– Sachschäden
EUR 400.000,– Sachschäden an Teilnehmern untereinander
EUR 50.000,– Vermögensschäden
Mitversichert sind bei der Trackdayhaftpflicht auch die Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und –eigentümer untereinander.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters zu befriedigen.
Der Versicherungsschutz bei der Trackday-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person (Fahrer) und muss daher pro Fahrer abgeschlossen werden ( nicht pro Fahrzeug ).
Dadurch kann man aber pro Jahr beliebig viele Fahrzeuge fahren.
Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas / BRD. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen, KFZ Haftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.
Zum Abschluss der Motorsport Unfallversicherung / Motocrossunfallversicherung füllen Sie bitte einfach den Antrag Motorsport-Unfallversicherung aus uns senden und diesen per E-Mail an: groenen@raceinc.de.
Die Teilnehmerhaftpflichtversicherung / Trackdayhaftpflicht können Sie selbstverständlich auch zusätzlich
zu unserer Trackdayversicherung abschließen.
RaceInc.-Versicherung